Archiv 2022

Zuerst das Notwendige, dann das Mögliche und plötzlich schaffst du das Unmögliche

(Franz von Assisi)

Liebe Tischtennisfreunde,

die Feiertage stehen nun kurz bevor und wir möchten nun die Gelegenheit ergreifen, um herzlichst für Engagement, Einsatz und Interesse zu danken.

Voller Spannung und Vorfreude schauen wir auf das kommende Jahr 2023, welches neue Herausforderungen und Aufgaben für uns bereit hält. Auch diese werden wir wieder anpacken und bestmöglich meistern.

Zum Jahreswechsel wünschen wir ein schönes und erholsames Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr 2023

Der Vorstand des

TTC-Berlin-Neukölln

Weihnachtsturnier der Freizeitabteilung vom 13.12.2022

Organisiert von Wolfgang Krämer u. Jürgen Schodos
Organisiert von Wolfgang Krämer u. Jürgen Schodos

 

Nach 3 Jahren endlich wieder ein Weihnachtsturnier, das von allen Teilnehmenden der Freizeitabteilung des TTC Berlin-Neukölln freudig angenommen wurde.

(Kurzbericht von Wolfgang Krämer)

Aktuell - Hallenschließung in den Weihnachtsferien

Wie auch in den vergangenen Jahren werden die Neuköllner Sportanlagen
in den Weihnachtsferien für die Nutzung gesperrt. Demnach werden die
Sportanlagen in diesem Jahr vom 22.12.2022 bis einschließlich zum
02.01.2023 ganztägig für alle Nutzer*innen geschlossen.

(Information vom Neuköllner Sportamt)

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Arbeitsdienst am 20.08.22 10:00 Uhr

Alle Jahr wieder

Am 22.06.  fand unser traditionelles Ehrenamtsessen statt, zu dem unser Vorstand alle ehrenamtlichen Mitglieder eingeladen hat, die einen Beitrag zur Gemeinschaft leisten.  Wie z. B. als Mannschaftsführer/in, Vorstandsmitglieder oder in anderen Funktionen. Dieser Abend war wieder einmal sehr gelungen.

Vielen Dank an den Vorstand für diese Wertschätzung.

Hygienekonzept

Das Training grundsätzlich ist zu den beiden folgenden Zeitfenstern möglich:

  1. Gruppe: 17.00 - 19.00 Uhr
  2. Gruppe: 19.30 - 21.30 Uhr

Zwischen 19.00 und 19.20 Uhr kann bzw. soll das gesamte Gebäude nicht betreten werden. Nur so verhindern wir, dass sich die Trainierenden der 1. Gruppe und der 2. Gruppe in den Umkleiden und im engen Treppenhaus in die Quere kommen. Bei Wettkämpfen gilt diese Regelung nicht für die am Wettkampf Beteiligten.

 

Das äußere Tor am Eingang zum Schulgelände ist grundsätzlich nur zum Trainingsbeginn und zum Trainingsende geöffnet. Die erste Gruppe sollte also bis spätestens 17.15 in der Halle sein und diese bis 19.15 Uhr verlassen. Die zweite Gruppe kommt zwischen 19.15 und 19.30 Uhr.


Auf dem Schulgelände und im Treppenhaus ist eine medizinische Maske zu tragen. 


Vor dem Betreten der Halle sind die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.

 

Bitte achtet auf regelmäßiges Lüften.

 

 

Für alle Sporttreibenden, Zuschauer und Trainer ab 18 Jahre besteht vor dem Training oder dem Wettkampf eine 3G-Nachweispflicht (Geimpft, Genesen oder Getestet).

 

Auszug aus der aktuellen Berliner Corona-Verordnung:

...

Folgenden Personen ist der Zugang zu Einrichtungen, Betrieben, Veranstaltungen und ähnlichen Unternehmungen unter der 3G-Bedingung eröffnet

  • 1. Geimpften Personen, die mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19 geimpft sind und deren letzte erforderliche Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt
  • 2.Geimpften Personen, denen in einem Drittland außerhalb der Europäischen Union ein Impfzertifikat für einen verabreichten COVID-19-Impfstoff ausgestellt wurde, der einem der in Artikel 5 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/953 genannten COVID-19-Impfstoffe entspricht,
  • 3.Genesenen Personen, die ein mehr als drei Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können und die mindestens eine Impfung gegen Covid-19 mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff erhalten haben, sowie
  • 4.Genesenen Personen, die ein mindestens 28 Tage und höchstens drei Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können.

...

 

 (1) Die Sportausübung in gedeckten Sportanlagen, Fitness- und Tanzstudios und ähnlichen Einrichtungen ist nur unter der 3G-Bedingung zulässig. Maskenpflicht nach § 2; diese gilt nicht während der Sportausübung. Satz 1 und 2 gilt nicht für die Sportausübung im engsten Angehörigenkreis, soweit keine anderen Personen beteiligt sind.

(2) Die Nutzung sanitärer Anlagen und von Funktionsräumen ist nur unter der 3G Bedingung zulässig. Es besteht Maskenpflicht nach § 2

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Ohne Erfüllung der Nachweispflicht ist es leider nicht möglich, Tischtennis zu spielen.

 Das heißt, wer seinen Nachweis nicht bei sich trägt, darf die Halle nicht betreten.

Schüler, die sich regelmäßig in der Schule testen, sind ganz von den Nachweispflichten befreit, sofern Sie einen Schülerausweis vorlegen.